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Bewohner West-Berlins zeigen ihren Großeltern, die im Osten wohnen, ihre Kinder, 1961

Babys im geteilten Berlin, 1961.

Einwohner West-Berlins zeigen ihre Kinder den Großeltern, die im Osten wohnen, 1961.

Der Bau der Berliner Mauer im August 1961 trennte Familien und Nachbarschaften in der ehemaligen Hauptstadt Deutschlands.

Der Bau der Mauer stellte in der Nachkriegswelt eine Episode von einzigartiger Elend, Gewalt und letztlich Sinnlosigkeit dar. Das Leben in Berlin änderte sich über Nacht.

Straßen, U-Bahnlinien, Buslinien, Straßenbahnlinien, Kanäle und Flüsse wurden geteilt. Familienmitglieder, Freunde, Partner, Schulkameraden, Arbeitskollegen und andere wurden abrupt getrennt.

In einigen Fällen waren Kinder, die ihre Großeltern auf der anderen Seite der Grenze besucht hatten, plötzlich von ihren Eltern getrennt.

Bis 1953 konnten die Grenzen zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen an den meisten Stellen problemlos passiert werden. Dann wurde die innere Grenze Ostdeutschlands geschlossen.

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Berlin wurde zur Hauptroute für die Ausreise der Ostdeutschen in den Westen. Die Sektorengrenze zu Berlin war im Grunde ein „Schlupfloch“, durch das die Bürger des Ostblocks noch immer fliehen konnten.

Die 3,5 Millionen Ostdeutschen, die bis 1961 das Land verließen, machten etwa 20 Prozent der gesamten ostdeutschen Bevölkerung aus.

Besonders hoch waren die Verluste unter den Akademikerberufen – Ingenieuren, Technikern, Ärzten, Lehrern, Anwälten und Facharbeitern.

1961 wurde Westberlin zu einer Insel, die vollständig von Ostdeutschland umgeben war. Westberliner konnten Ostberlin und Ostdeutschland zunächst überhaupt nicht besuchen.

Vom 26. August 1961 bis zum 17. Dezember 1963 waren sämtliche Grenzübergänge für sie gesperrt. Im Anschluss an die Ost-West-Verhandlungen kam es 1963 zu einer eingeschränkten Passierscheinregelung

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 während der Weihnachtszeit .

Ähnliche, sehr begrenzte Regelungen wurden in den Jahren 1964, 1965 und 1966 getroffen. Im Jahr 1971 wurden mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin Vereinbarungen getroffen, die es West-Berlinern ermöglichten, reguläre Visa für die Einreise nach Ost-Berlin und Ostdeutschland zu beantragen, vergleichbar mit den bereits für Westdeutsche geltenden Bestimmungen.

Allerdings musste jeder Besuch einzeln beantragt werden und eine Genehmigung war nie garantiert.

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