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Warum das Sylter Testament die bessere Wahl sein kann

Die meisten Eheleute entscheiden sich für das Berliner Testament. Nur ist das nicht immer das Passende und kann sogar finanzielle Nachteile haben. Wann lohnt sich eher das Sylter Testament?

Beim Sylter Testament erben die Kinder direkt

Düsseldorf. Im Todesfall wollen viele erst mal den Ehepartner finanziell absichern. Das geht mit einer Form der Nachlassregelung für Eheleute besonders einfach: dem Berliner Testament. Hier erbt zunächst der Ehepartner oder die Ehepartnerin das ganze Vermögen. Die Schlusserben, meist die Kinder, erben erst, nachdem beide Ehepartner gestorben sind.

Doch obwohl das Berliner Testament so beliebt ist, kann es für manche Eheleute unpassend sein und beispielsweise mit finanziellen Nachteilen einhergehen.

Deswegen ist es gut, Alternativen zu kennen – wie das sogenannte Sylter Testament. Das Handelsblatt beantwortet mithilfe von Experten die wichtigsten Fragen.

Was ist das Sylter Testament?

„Dass man landläufig vom Sylter Testament spricht, ist recht neu, wobei die inhaltliche Art der Gestaltung seit Jahren Praxis ist“, sagt Rechtsanwalt Cornel Potthast, Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Das Sylter Testament sei kein feststehender Rechtsbegriff, wie im Übrigen auch das Berliner Testament kein Begriff sei, den das Gesetz selbst verwende, sondern ein Schlagwort für eine bestimmte Gestaltung.

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„Es gibt deswegen unterschiedliche Meinungen dazu, was das Sylter Testament überhaupt ist“, ordnet Ursula Flechtner, Fachanwältin für Erbrecht aus Nürnberg ein. Man könne es jedoch als eine Gestaltungsform des Ehegattentestaments betrachten, die im Gegensatz zum Berliner Testament stehe.

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Manche vermuten, dass das Sylter Testament nach der Insel benannt wurde, weil es für Leute mit viel Geld eine Option sein kann. Foto: IMAGO/Chris Emil Jan?en

Im Unterschied zum Berliner Testament, das den länger lebenden Ehegatten absichert, indem er vor den Kindern erbt, erben beim Sylter Testament direkt die Kinder. Hier setzen die Ehegatten also bereits für den ersten Erbfall die Kinder zu Erben ein. Der Ehegatte kann dennoch bedacht werden, beispielsweise durch ein Geldvermächtnis oder eine Immobilie.

Für wen eignet sich das Sylter Testament?

„Das Sylter Testament hat den Vorteil, dass es nur einen Vermögensfluss gibt, und ist dann sinnvoll, wenn der länger lebende Ehepartner nicht abgesichert werden muss“, sagt Potthast. Schließlich erben direkt die Kinder, und eine erneute Übertragung desselben Vermögens im zweiten Erbfall entfällt.

In der Unternehmensnachfolge kann ein Sylter Testament ebenfalls angebracht sein. Oft schreibt der Gesellschaftsvertrag vor, wer als Nachfolger infrage kommt. „Wenn der Gesellschaftsvertrag in der Nachfolgeregelung nur die Kinder vorsieht, Sie aber ein Berliner Testament haben, kriegen Sie ein Problem“, sagt Potthast. Schließlich würde hier der länger lebende Ehegatte und nicht die Kinder zuerst bedacht. „Die testamentarische Erbfolge passt nicht zum Gesellschaftsvertrag, was bis zum GAU führen kann, dass jemand aus der Familiengesellschaft fliegt.“

Auch Rechtsanwältin Flechtner bestätigt, dass das Gesellschaftsrecht immer Vorrang vor dem Erbrecht hat. Das Testament muss also hinsichtlich der Regelungen des Gesellschaftsvertrags überprüft werden.

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Das Testament ist der letzte Wille eines Erblassers. Insofern muss sich daraus auch klar ergeben, wer erben soll. Foto: dpa

Außerdem eignet sich das Sylter Testament für diejenigen, die so viel Geld zu vererben haben, dass die Freibeträge der Kinder nicht ausreichen. Die Kinder haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. „Wenn ich wie beim klassischen Berliner Testament festlege, dass die Kinder im ersten Erbfall nichts bekommen, verschenke ich einmal die Freibeträge der Kinder“, sagt Potthast. Schließlich erbt beim Berliner Testament der Ehegatte erst mal alles. „Wenn der länger lebende Ehegatte ohnehin schon reich war, dann steht er nach dem ersten Erbfall vor einem Luxusproblem“, sagt Potthast. Wenn er nämlich jetzt noch mehr Geld auf seine Kinder übertragen soll, reichen deren Freibeträge erst recht nicht aus.

Dazu kommt ein weiteres Luxusproblem. Das Erbe wird progressiv besteuert. Je höher der Erwerb, desto höher der Steuersatz. „Es kann also sogar sein, dass die Erben durch den zusätzlichen Erwerb im zweiten Erbfall noch in einen ungünstigeren Steuersatz rutschen“, sagt Potthast.

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