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Georges Blind, ein Mitglied der französischen Résistance, lächelt einem deutschen Erschießungskommando zu, 1944

Georges Blind, ein Mitglied der französischen Résistance, lächelt einem deutschen Erschießungskommando zu, Oktober 1944

Georges Blind, ein Mitglied der französischen Résistance, lächelt einem deutschen Erschießungskommando zu, Oktober 1944.

Es handelte sich um eine Scheinhinrichtung, um den Widerstandskämpfer Georges Blind zum Reden zu bringen. Es funktionierte nicht. Georges gab keine Informationen preis.

Interessant ist, dass er an der Ecke des Gebäudes platziert wurde und nicht an der stereotypischen flachen Wand. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen der Mitglieder des Erschießungskommandos durch Querschläger deutlich geringer.

Natürlich handelte es sich dabei um eine Scheinhinrichtung, aber höchstwahrscheinlich wurde derselbe Ort auch für echte Hinrichtungen genutzt.

Georges Blind wurde schließlich in ein Konzentrationslager gebracht, wo er bei seiner Ankunft zur Vernichtung ausgewählt wurde und irgendwann Ende November 1944 starb.

Bei einer Scheinhinrichtung handelt es sich um eine List, bei der einem Opfer absichtlich, aber fälschlicherweise das Gefühl vermittelt wird, dass seine Hinrichtung oder die einer anderen Person unmittelbar bevorsteht oder bereits stattfindet.

Es kann für ein Publikum oder für eine Person inszeniert werden, die glauben soll, sie werde zu ihrer eigenen Hinrichtung geführt.

Dies kann das Verbinden der Augen der Opfer, das Erzählen ihrer letzten Wünsche, das Grabschaufeln, das Halten einer ungeladenen Waffe an den Kopf und das Betätigen des Abzugs, das Schießen in der Nähe des Opfers (aber nicht auf das Opfer) oder das Abfeuern von Platzpatronen umfassen. Scheinhinrichtungen gelten als psychologische Folter.

Wenn einer Person das Gefühl vermittelt wird, sie werde hingerichtet oder sei Zeugin einer Hinrichtung, entsteht ein Gefühl der Angst.

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Scheinhinrichtungen gelten als psychologische Folter, da kein körperlicher Schaden entsteht, wohl aber ein seelischer.

Psychischer Schaden entsteht, weil die Spannung des Opfers steigt, während es auf seinen eigenen Tod oder den eines anderen wartet. Dies gilt als Folter. Das psychische Trauma beginnt, wenn dem Opfer bewusst wird, dass es hingerichtet werden soll.

Das psychische Trauma führt zu bleibenden Schäden, die den Folgen körperlicher Folter entsprechen. Die durch die Scheinhinrichtung verstärkte Angst kann das Endergebnis des inszenierten Todes beeinflussen.

Normalerweise dienten die Scheinhinrichtungen der Einschüchterung und der Vermeidung von Konflikten mit den Deutschen im besetzten Europa.

Die Deutschen glaubten, der beste Weg, Widerstandsbewegungen zu bekämpfen, sei, sie mit äußerster Brutalität niederzuschlagen. Wenn in einem Dorf nur ein paar Kämpfer lebten, löschten sie einfach das ganze Dorf aus.

Sie hatten ganze SS-Einheiten, die sich ausschließlich diesem Zweck widmeten. Sie schlossen auch die örtliche Polizei ein, um sich gut im Gelände zurechtzufinden und Insiderinformationen zu erhalten. Viele dieser örtlichen Polizeikräfte halfen den Deutschen, weil sie selbst große Angst hatten und bevorzugt behandelt wurden.

Dies war übrigens von Anfang an Hitlers Strategie im Osten. In jedem Dorf, das im Verdacht stand, Partisanen zu beherbergen, wurden mindestens alle Männer hingerichtet.

Auch die Vernichtung kommunistischer Parteikommissare und Juden wurde angeordnet und mit diesen „Partisanenbekämpfungsaktivitäten“ vermischt, um die Realität von Hitlers Vernichtungskrieg zu verschleiern.

Dies ist identisch mit der französischen Reaktion gegen die spanischen Partisanen nach Napoleons Invasion in Spanien.

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Die französischen Truppen konnten die Engländer/Portugiesen nicht bekämpfen, solange die Spanier ihre Versorgungslinien terrorisierten. Für jeden von Partisanen getöteten französischen Soldaten wurden X Zivilisten hingerichtet.

Die Erschießungskommandos sind groß, so dass niemand allein für die Tötung verantwortlich ist. In manchen Fällen wird einem oder mehreren Mitgliedern des Erschießungskommandos eine Waffe mit Platzpatronen anstelle einer mit scharfer Munition ausgehändigt.

Kein Mitglied des Erschießungskommandos wird im Voraus darüber informiert, ob es scharfe Munition verwendet. Dies soll das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder des Erschießungskommandos stärken und so den Hinrichtungsprozess zuverlässiger machen.

Außerdem kann jedes Mitglied des Erschießungskommandos dadurch im Nachhinein davon ausgehen, dass es nicht persönlich einen tödlichen Schuss abgefeuert hat. Aus diesem Grund wird dieser Schuss auch als „Gewissensschuss“ bezeichnet.

Ein militärisches Erschießungskommando, das im Feld, wie hier zu sehen, ad hoc eine militärische Hinrichtung durchführt, wird diese Genauigkeit jedoch wahrscheinlich nicht beachten.

(Bildnachweis: Bundesarchiv).

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