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Eine deutsche Frau wird wegen einer Affäre mit einem polnischen Mann öffentlich gedemütigt, 1942

Frauen, denen Rassenschande vorgeworfen wurde, wurden öffentlich gedemütigt, indem man sie mit Plakaten um den Hals, auf denen ihr Verbrechen verkündet wurde, durch die Straßen führte.

Frauen, denen Rassenschande vorgeworfen wurde, wurden öffentlich gedemütigt, indem man sie mit Plakaten um den Hals, auf denen ihr Verbrechen verkündet wurde, durch die Straßen führte.

Die deutschen Rassengesetze wurden streng durchgesetzt und sexuelle Beziehungen zwischen Deutschen und Polen waren illegal. Auf dem Schild um ihren Hals steht: „Ich bin aus der Volksgemeinschaft ausgestoßen!“. Das Bild wurde in Altenburg, Thüringen, Deutschland, aufgenommen. 7. Februar 1942.

Am 8. März 1940 erließen die Nazis die Polnischen Dekrete, die die Arbeits- und Lebensbedingungen der im Zweiten Weltkrieg in Deutschland eingesetzten polnischen Zivilarbeiter regelten.

Die Verordnungen legten fest, dass jeder Pole, „der sexuelle Beziehungen mit einem deutschen Mann oder einer deutschen Frau hat oder sich ihnen auf sonstige ungehörige Weise nähert, mit dem Tod bestraft wird.“ Die Gestapo war äußerst wachsam, was sexuelle Beziehungen zwischen Deutschen und Polen anging, und verfolgte jeden Fall unerbittlich, wenn ein entsprechender Verdacht bestand.

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Personen, die verdächtigt wurden, sexuelle Beziehungen mit Nichtariern gehabt zu haben, wurden wegen Rassenschande angeklagt und vor den regulären Gerichten angeklagt. Die der Gestapo in solchen Fällen vorgelegten Beweise stammten größtenteils von gewöhnlichen Bürgern wie Nachbarn, Arbeitskollegen oder anderen Informanten. P

Personen, denen Rassenschande vorgeworfen wurde, wurden öffentlich gedemütigt, indem sie mit einem Schild um den Hals, auf dem ihr Verbrechen beschrieben wurde, durch die Straßen geführt wurden. Die Verurteilten wurden in der Regel zu Gefängnisstrafen verurteilt und (nach dem 8. März 1938) nach Verbüßung ihrer Strafe erneut von der Gestapo verhaftet und in Konzentrationslager der Nazis deportiert.

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Da das Gesetz die Todesstrafe für Rassenschande nicht zuließ, wurden Sondergerichte einberufen, die in einigen Fällen die Todesstrafe verhängten. Einem Artikel im Spiegel zufolge klagten die Nazis zwischen 1936 und 1943 1.580 Personen wegen Rassenschande an, von denen 429 verurteilt wurden.

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